Um der wachsenden Nachfrage nach exportfähigen Paletten gemäss den IPPC-Standard nachzukommen, betreiben wir moderne Holztrocknungsanlage.
Die Hitzebehandlung von Schnitthölzern erfolgt nach dem „Internationalen Standard Phytosanitärer Maßnahmen Nr. 15“ (ISPM No.15 – HT) der vorsieht, dass Holzverpackungsmaterial innerhalb von 30 Minuten bei 56°C in einer Trockenkammer behandelt werden muss. Durch diese Behandlung wird das Einschleppen von Quarantäne-Organismen in das jeweilige Land verhindert.